Eventagentur Garmisch - Teamevent


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eventagentur / Outdoor Portal / Rafting

§ 1 Geltungsbereich

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Eventagentur: outdoorzeit.com , Inhaber Jess Martin Berthy, James-Loeb-Str. 11, 82418 Murnau, (nachfolgend Agentur genannt) diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB).

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

§ 2 Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit outdoorzeit.com in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde. Der Kunde ist als Veranstalter von Events sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der Gäste und deren Sicherheit, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten, zuständig.

§ 3 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der Agentur, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Agentur mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.

(2) Sofern das Honorar abweichend von Abs. 1 nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies nach den Richtlinien des ADC (Art Directors Club Deutschland) bzw. auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Agentur. Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Werbe- und Eventvorbereitung, Werbe- und Eventplanung, Werbegestaltung, Werbetext und Durchführung von Events enthalten. Hiervon gesondert berechnet werden: Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen. Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbemitteln und Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer (Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand.

(3) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Agentur kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung der Agentur zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Agentur nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(4) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Agentur ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

(5) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(6) Angebote die nicht klar deviniert sind, bzw. telefonisch an unsere Kunden abgegeben werden, haben eine Gültigkeit von max. 48 Stunden.

§ 4 Event-Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(3) Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern.

(4) Soweit die Agentur entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt, diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.

(5) Alle Preise sind Netto Preise.

§ 5 Mietmaterial

(1) Die Agentur ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Die Agentur ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls die Agentur nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.

(2) Sämtliche Angaben über Mietgegenstände, die in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art enthalten sind, soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen sind unverbindlich. Ausgenommen hiervon sind einzelne Angaben, die schriftlich durch die Agentur bestätigt worden sind. Die Agentur steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.

(3) Für Stromausfälle übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Kunde hat für ausreichende und nach Maßgabe der VDE für die Stromversorgung zu sorgen. Sollte dies nicht sichergestellt sein, behält sich die Agentur vor, den Mietvertrag zu beenden und eventuell mit vermietete Geräte nicht auszuhändigen bzw. in Betrieb zu nehmen.

(4) Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und/oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes außerhalb Deutschland ist ohne schriftliche Genehmigung der Agentur untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde vollumfänglich.

(5) Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunden der Mietgegenstand ausgehändigt worden ist und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin angegeben wurde. Die Agentur behält sich vor, bei Überziehung dieses Termins Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen darüber hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Für defekt zurückgebrachte Geräte berechnet die Agentur Reparaturkosten. Bei übermäßig verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach Aufwand.

§ 6 Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht

(1) Der Kunde hat der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.

(4) Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.

(5) GEMA Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art sind Sache des Veranstalters.

(6) Fotographien sowie Video- und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der Agentur genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

§ 7 Zahlung, Verzug

(1) Alle Honorare beinhalten jeweils die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer und werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.

(2) Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse bis zu 90% zu verlangen bzw. den Gesamtbetrag des Events vorab ( 5 Tage vor Event ) in ganzer Höhe zu verlangen.

(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Agentur das Recht, ihre Leistung zu verweigern.

(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Alle Preise sind Netto Preise.

§ 8 Konzeption, Präsentation und Urheberschutz

(1) Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.

(2) Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideenskizzen, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

(3) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(4) Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

(5) Die der Agentur überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist

§ 9 Kündigung Events & Mietobjekte & Gutscheine

(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorares nach folgender Staffelung: ( Gilt nicht für Rafting Kunden - Eigene Staffelung )

- bis zu 40 Tage vor dem Event = 25 % des vereinbarten Honorars,

- bis zu 25 Tage vor dem Event = 50 % des vereinbarten Honorars,

- ab 15 Tage vor dem Event = 90 % des vereinbarten Honorars.

Kündigung Mobile Eisstockbahnen

(1.2) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorares nach folgender Staffelung:

- bis zu 4 Monate ( 120 Tage ) vor Aufbau der Bahn = 25 % des vereinbarten Honorars,

- bis zu 3 Monate ( 90 Tage ) vor Aufbau der Bahn = 50 % des vereinbarten Honorars,

- ab 2 Monaten ( 60 Tage ) = 90 % des vereinbarten Honorars.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

§ 11 Haftung

(1) Die Agentur haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Agentur nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

§ 12 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Agentur auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Agentur selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Agentur an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

(5 ) Bildmaterial für Internet, Website & Soziale Medien - Mit der Buchung eines Event´s erklären Sie sich einverstanden, das die von uns gemachten Bilder auf unserer Website, oder auf unseren Partnerseiten und in den Sozialen Medien verwendet werden dürfen.

§ 13 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

§ 14 Vermittlung von Touren an Vermittlungspartner

(1) outdoorzeit.com führt auf seiner online Internet Plattform verschiedene Events, die von verschiedensten Anbietern ausgeführt werden können. Die Leistung von outdoorzeit.com besteht in der Durchführung von Events und in der Vermittlung von Events an Vermittlungspartner.

(2) Dem Kunden ( Vermittlungspartner ) ist bekannt, das dieser eine eigene Betriebshaftpflichtversichrung besitzen muss. Er verpflichtet sich, diese so lange zu unterhalten wie die Geschäftsbeziehungen mit outdoorzeit.com bestehen.

(3) Der Kunde ( Vermittlungspartner ) sichert zu, die Ihm per e-mail übermittelten Aufträge auch auszuführen. Eine nicht Ausführung von Aufträgen muss schriftlich und sofort ( 0,5 Arbeitstage ) angezeigt werden.

(4) Dem Kunden ( Vermittlungspartner ) ist bekannt, das für die Vermittlung von Aufträgen eine Vermittlungsprofision fällig wird. Diese wird zum jeweiligen Monatsende abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt schriftlich und wird dem Kunden per e-mail zugestellt.

(5) Dem Kunden ( Vermittlungspartner ) ist bekannt, das die vermittelten Aufträge auschließlich über die von outdoorzeit.com bereitgestellten Webmailer (eigener Zugang ) abgewickelt werden müssen.

(6) Dem Kunden ( Vermittlungspartner ) ist bekannt, das er eine Nachweispflicht hat, wenn Touren oder Events nicht in Aufträge umgewandelt werden können. Outdoorzeit.com behält sich das Recht vor, dies jederzeit zu überprüfen.

(7) Dem Kunden ( Vermittlungspartner ) ist bekannt, das er für die Planung, Organisation und Durchführung gegenüber dem Kunden bei Nichterfüllung voll haftbar gemacht werden kann.

(8) Bei der Vermittlung der Events an Vermittlungspartner obliegt die Durchführung der Events alleine den Vermittlungspartnern. Der Vertrag über die Inanspruchnahme des jeweiligen Events kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer am Event und dem jeweiligen Vermittlungspartner zustande. Die Erfüllung der vermittelten Events als solche stellt keine Leistungspflicht von Outdoorzeit.com dar. Outdoorzeit.com dient hier lediglich als Vermittler zwischen ( Vermittlungspartner ) und dem jeweiligen Kunden ( Endverbraucher ). Outdoorzeit.com hat daher auch keinen Einfluss auf die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Durchführung der vermittelten Events. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Endverbraucher ( Kunden ) und dem Vermittlungspartner finden ausschließlich die AGB des jeweiligen Vermittlungspartner Anwendung.

§ 15 Events & Rafting Touren & Bootsverleih

(1) Die Teilnehmer (Kunden) nehmen auf eigene Gefahr an den Events, Rafting Touren - Bootsverleih teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Booten verursachten Schäden. Allgemeines - Vor jedem Event, jeder Rating Tour bzw. Rafting-Bootsvermietung verpflichtet sich jeder Teilnehmer eine Erklärung zu unterschreiben. Das Sie wie in den Voraussetzungen verlangt werden, sich in normaler körperlicher Verfassung befinden und keinerlei Erkrankungen wie Z.B. Herzerkrankungen, Kreislaufstörungen oder anderweitige Krankheiten besitzen, die Sie am teilnehmen von Rafting Touren bzw. an der Rafting Bootsvermietung hindern.

(2) Ausrüstung - Für die von uns an Sie überlassene Ausrüstung ( Helm, Schwimmweste, Boot, Paddel, Trockentonne, Rettungssack ) haften Sie in vollem Umfang bei Verlust oder Beschädigung. Sollte einer der oben genannten Gegenstände verloren gehen, haften Sie in vollem Umfang zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis. Wird z.B. ein Boot beschädigt, haften Sie in Höhe der Kosten, die ( wenn möglich ) zur Herstellung des Ausgangszustandes benötigt werden. Sollte ein Boot oder ein anderer Ausrüstungsgegenstand nicht wieder repariert werden können und muss ersetzt werden, haften Sie in vollem Umfang für einen gleichwertigen Ersatz.

(3) Events, geführte Touren, Bootsverleih: Bildmaterial für Internet, Website & Soziale Medien - Mit der Buchung einer Rafting Tour, eines Events bzw. Rafting Bootverleih, erklären Sie sich einverstanden, das die von Ihnen/uns gemachten Bilder auf unserer Website, oder auf unseren Partnerseiten und in den Sozialen Medien verwendet werden dürfen. Wenn Sie das nicht möchten, dann genügt eine einfache schriftliche Mitteilung vor jedem Event.

(4) Teilnahmevoraussetzungen: Evnets, Rafting Touren & Bootsverleih - Der Teilnehmer verpflichtet sich am Veranstaltungstag nüchtern ( nicht alkoholisiert ) ( nicht unter Einfluss von Drogen ) zu sein. Bei zu Widerhandlungen wird der Teilnehmer von der Tour ausgeschlossen, bzw. eine Vermietung von Leihbooten kann nicht stattfinden. Die Tour wird ohne Ersatz gestrichen, die Kosten trägt der Teilnehmer.

(5) Ort und Durchführung - Wir behalten uns das Recht vor, aus verschieden Gründen die Tour/Event zu verschieben bzw. abzusagen. Diese können sein : Hochwasser, Niedrigwasser, Hagel, sehr starker Regen, Kurzfristig defekte Ausrüstung, krankheitsbedingter Ausfall des Guides. In diesem Falle erhalten Sie von uns einen Gutschein, welchen Sie zu einem späteren Zeitpunkt einlösen können. Dies geschiet immer in Absprache mit dem Kunden.

(6) Anspruch auf Leistungen: Events, Rafting Touren & Bootsverleih - Bei Nichtinanspruchnahme oder nicht Rechtzeitiger Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung ( Rafting Touren & Bootsverleih ) zum vereinbarten Termin, erfolgt keine Gutschrift durch uns.

(7) Zahlung der Leistung - Mit Erhalt der Rechnung und der von Ihnen gezahlten Leistung kommt ein Veranstaltungsvertrag / Mietvertrag zustande. Ist die Zahlung vor beginn der Veranstaltung nicht zu 100% bezahlt, behalten wir uns das Recht vor, Sie von der Veranstaltung auszuschließen.

(8) Zahlungsmöglichkeiten - Eine Barzahlung der Leistung ist nicht möglich. Für einen reibungslosen Ablauf überweisen Sie bitte den fälligen Betrag auf unser Konto wie auf der Rechnung angegeben. Sollte der Zeitpunkt der Leistung aus unbestimmten Grund sehr knapp sein, besteht die Möglichkeit per PayPal bzw. per Sofortüberweisung zu bezahlen.

(9) Gutscheine - Die Gültigkeit der Gutscheine beträgt 3 Jahre. Vor Inanspruchnahme muss ein Termin vereinbart werden.

(10) Rücktransfer wird nicht angeboten. Das ist aber kein Problem, da Sie sich entweder ein zweites Auto an die Ausstiegstelle stellen können, oder mit dem Taxi, oder mit der RVO öffentlich zurückfahren können.

(11) Storno - Rücktritt durch den Kunden - Sollte Ihnen eine bereits getätigte Buchung doch nicht möglich sein, teilen Sie uns ihren Rücktritt bitte schriftlich mit. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt an dem Ihre E-Mail bei uns eintrifft. Die einzige gültige E-Mail Adresse für Ihre Stornierung ist: kontakt@outdoorzeit.com. Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Geschäftszeiten.

Unsere Storno Gebühren beim Rafting ( Bootsverleih, geführte Touren )verhalten sich wie folgt:

25 Tage bis 15 Tage vor Leistungsbeginn : 25 % des Rechnungsbetrages

14 Tage bis zum Tag der Veranstaltung: 85% des Rechnungsbetrages

(12) Schlecht Wetter Absicherung ( Nur Rafting / Bootsverleih ) - ( Gilt nur einmal ) - Wenn Sie das schlechte Wetter absichern möchten, dann können Sie das für 5,00 € pro Person jederzeit machen. Inhalt: Bis 1 Tag vor Start der Veranstaltung können Sie das schlechte Wetter absichern und die Tour stornieren, bzw. wenn möglich auf einen anderen Tag verschieben. Ist das nicht möglich erhalten Sie von uns einen Gutschein welcher ab Ausstellung 3 Jahre gültig ist. Wann kann nicht storniert werden: Trübes Wetter, Warmes Wetter, Leichte Regenschauer am Tag. Wann kann storniert werden: Dauerregen, Hochwasser, zuviel Treibgut, Dauer Hagel. Wer entscheidet wann storniert werden kann: Outdoorzeit & Kunde. Als Veranstalter empfehlen wir Ihnen eine Schlecht Wetter Absicherung abzuschließen.

(13) Höhere Gewalt - ( Wasserstände Hoch / Niedrig Wasser ), ( Extreamwetterlagen Regen, Kälte, Schneefall, Blitze ) - Gültig für ( Events, Touren, Rafting ). Wenn es die Wetterlage oder die Wasserstände nicht möglich machen, ein Event durchzuführen, behalten wir uns das Recht vor, das Event, Tour oder Rafting Boots Verleih abzusagen. Dies geschieht immer in Rücksprache mit unseren Kunden. Wenn wir ein Event absagen, verschieben dient das immer dazu, unsere Kunden nicht zu gefährden.

§ 16 Hohere Gewalt - Wasserstand auf der Loisach und Wetter im allgemeinen sowie angemietete Location

Aus sicherheitstechnischen Gründen, behalten wir uns das Recht vor, ein Event wegen zuviel Wasser, Hochwasser, staark Hagel oder Dauerregen abzusagen, bzw. zu verschieben. Sollte eine Verschiebung nicht möglich sein, erstatten wir die Eventkosten abzüglich der beireits erbrachten Leistungen zurück.
Angemietete Location. Sollte diese aus diversen Gründen nicht zu Verfügung stehen ( bauliche Maßnahmen, strukturelle Änderungn usw. ) behalten wir uns das Recht vor, eine alternative anzubieten.

§ 17 JGA - Junggesellenabschied

Verringert sich die Anzahl der Personen in der Zeit vor dem Event auf unter 10 Personen können wir das Event aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr durchführen. Da hier aber bereits diverse Kosten angefallen sind, erlauben wir uns eine Pauschale von 299,00 € Netto für entstandene Aufwendungen zu berechnen. Diese Regelung tritt mit der Überweisung der Kosten für die Veranstaltung ( JGA ) in Kraft.
Den Teilnehmern steht es frei, ausgefallene Personen zu ersetzen.

Übernachtungsmöglichkeiten! Ein nichtzustandekommen der Übernachtungsmöglichkeit befreit den Kunden nicht von obiger Regelung.( § 17 )